WIDERRUF

durch die Änderung der Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch wurde der Verbraucherwiderruf neu gestaltet , das heißt Maklerverträge fallen jetzt in den Anwendungsbereich des 14-tägigen Verbraucherwiderrufsrechts.

An diesen Verbraucherschutz sind wir als Immobilienmakler natürlich rechtlich gebunden.

Dieses 14-tägige Widerrufsrecht hat in der Praxis zur Folge, dass wir grundsätzlich erst nach Ablauf dieser Frist mit unserer Dienstleistung für Sie tätig werden können.

Möchten Sie, dass wir (MAXXIMMO Immobilien) bereits vor Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist mit unserer Dienstleistung (Erteilung näherer Informationen, telefonischer bzw. persönlicher Besprechungs- bzw. Besichtigungstermin etc.) beginnen, so benötigen wir hierfür von Ihnen eine entsprechende Erklärung.

Im beistehenden Formular ist diese Erklärung bereits vorbereitet. Nach Übersendung können wir entsprechend Ihrer Erklärung mit unserer Dienstleistung tätig werden.

Wir weisen nochmals darauf hin, dass wir hiermit lediglich unserer gesetzlichen Pflicht nachkommen und eine Provision nur erhoben wird, wenn es wie bisher zum Abschluss eines Hauptvertrages (notariellen Kaufvertrag) kommt.

In diesem Sinne freuen wir uns über eine entsprechende Antwort von Ihnen und verbleiben mit herzlichen Grüßen.

Ihr

MAXXIMMO-Team

EINVERSTÄNDNISERKLÄRUNG

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